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Regeln für faires Roleplay

Mach dich mit den Regeln vertraut, bevor du auf Envy Roleplay loslegst. Unwissenheit schützt nicht vor Sanktionen.

Allgemeines Regelwerk Fraktions Regelwerk
Inhaltsverzeichnis
IAllgemeine Bestimmungen IIFraktionsverwaltung IIIRäube IVRaids und Razzien VFraktions-Roleplay VISanktionen VIIStufensystem VIIIStatus IXBündnisse
Abschnitt I

Allgemeine Bestimmungen

§1.1
Mitgliederzahl
Eine Fraktion darf maximal 20 Mitglieder besitzen.
§1.2
Untergruppierungen (UG)

Hat eine Fraktion die maximale Mitgliederzahl erreicht, kann nach Genehmigung durch die Fraktionsverwaltung oder Serverleitung eine Untergruppierung (UG) gegründet werden.

Dabei gilt:

  • Maximal 15 Mitglieder in der UG.
  • Die UG ist vom Fraktions-Stufensystem ausgeschlossen.
  • Die UG untersteht vollständig der Hauptfraktion.
§1.3
Maximale Einsatzstärke
Eine Fraktion darf inklusive ihrer Untergruppierung maximal 25 Personen gleichzeitig bei einer Fraktionsaktion einsetzen.
§1.4
Definition einer Fraktionsaktion

Eine Handlung gilt als Fraktionsaktion, sobald mindestens vier Mitglieder derselben Fraktion gemeinsam agieren.

Erst ab diesem Zeitpunkt können Verstöße der gesamten Fraktion zugerechnet werden.

§1.5
Erkennbarkeit

Jede Fraktion muss durch ein einheitliches Oberteil oder ein eindeutig erkennbares Kleidungsstück identifizierbar sein.

Das Kleidungsstück muss während Fraktionsaktionen dauerhaft getragen werden.

Verstöße können mit folgenden Sanktionen geahndet werden:

  • Reset im Fraktions-Stufensystem
  • Fraktionswarn
  • Weitere Maßnahmen nach Ermessen der Fraktionsverwaltung
§1.6
Zivile Gruppen

Spieler ohne Fraktionszugehörigkeit dürfen sich zu maximal sechs Personen zusammenschließen.

Größere organisierte Gruppierungen gelten als Fraktion und müssen offiziell genehmigt werden.

§1.7
Verantwortlichkeit der Leitung

Die Fraktionsleitung trägt die Verantwortung für das Verhalten ihrer Mitglieder.

Wiederholte Verstöße einzelner Mitglieder können als Organisationsverschulden gewertet werden.

§1.8
"Eine Fraktion" Regel
Man darf nur Mitglied in einer Fraktion sein.
§1.9
Korruption
Allen Mitgliedern von Staatsfraktionen ist Korruption, Strafvereitelung im Amt, o.ä. Tathandlungen strengstens untersagt.
§1.10
Bündnisse
Ein Bündnis kann unter Crime-Fraktionen bestehen. Dies ist bei der Fraktionsverwaltung anzumelden. §9 gilt bestimmungsgemäß.
§1.11
Drittpartei

Eine Fraktion darf nur maximal gegen eine Opponierende Fraktion kämpfen. Alle staatlichen Fraktionen zählen als eine Fraktion.

Eine Beteiligung durch "ich wurde angeschossen" o.ä. ist untersagt. Fraktionen haben sich von Schuss Gefechten zwischen 2 Fraktionen fernzuhalten. Sollte eine Fraktion eine Drittpartei wissentlich und gewollt anschießen, um eine Beteiligung zu erzwingen, so ist diese dazu befugt sich zu verteidigen. Eine bewusste und gewollte provokation einer erzwungenen Beteiligung ist untersagt.

Abschnitt II

Fraktionsverwaltung

§2.1
Bestand einer Fraktion

Fraktionen dürfen ausschließlich durch:

  • freiwillige Auflösung,
  • langfristige Inaktivität,
  • schwerwiegende Regelverstöße oder
  • dauerhaft schlechtes Roleplay

aufgelöst werden.

Eine Auflösung einer Fraktion durch o.g. Punkte ist nur der Fraktionsverwaltungsleitung gestattet.

§2.2
Entscheidungen der Fraktionsverwaltung

Die Fraktionsverwaltung entscheidet über Sanktionen nach pflichtgemäßem Ermessen.

Bei Unstimmigkeiten kann Beschwerde bei der Leitung der Fraktionsverwaltung eingelegt werden.

§2.3
Weisungsrecht
Anweisungen der Fraktionsverwaltung sind während aller Angelegenheiten Folge zu leisten.
Abschnitt III

Räube

§3.1
Bankraub (+ Human Labs)
Bankräube dürfen ausschließlich von offiziellen Fraktionen durchgeführt werden.
§3.2
Ladenraub
An einem Ladenraub dürfen maximal 10 Mitglieder derselben Fraktion teilnehmen.
§3.3
Teilnehmerzahl Bankraub
Für Bankräube besteht keine maximale Teilnehmerzahl, sofern §1.3 eingehalten wird.
§3.4
Verhandlungen

Verhandlungen dienen dem Roleplay.

Realistische Forderungen sind grundsätzlich ernsthaft zu prüfen.

§3.5
Geiseln

Nach jeder max. 2 gestellten Forderungen muss mindestens eine Geisel freigelassen werden.

Geschieht dies nicht, ist der Verhandlungsführer berechtigt, die Verhandlungen abzubrechen. Fail-RP-Sanktionen gegenüber den Staatsfraktionen entfallen in diesem Fall.

Missbrauch dieser Regel kann mit einer administrativen Fraktionsentlassung sowie einem Bann bis zu zwei Wochen geahndet werden.

§3.6
Freier Abzug

Wird ein freier Abzug zugesichert, ist diese Zusage bindend.

Die Staatsfraktionen dürfen beim Einstieg in Fahrzeuge kein Feuer eröffnen.

Eine anschließende Verfolgungsfahrt ist ausdrücklich erlaubt. Diese darf erst nach 10 Sekunden nach beginn der Fahrt der Opponierenden Fraktion beginnen.

§3.7
Verhalten der Staatsfraktionen

Auch Staatsfraktionen sind verpflichtet, Verhandlungen fair und roleplayorientiert zu führen.

Bewusste Sabotage oder mangelnde Kooperation kann mit einem Staatsfraktionswarn geahndet werden.

§3.8
Zivile Räube

Zivile Räube dürfen von maximal vier Personen durchgeführt werden.

Auch diese Gruppen müssen eindeutig erkennbar auftreten.

§3.9
Gefangenentransport

Nach einem gescheiterten Raub ist es untersagt:

  • ohne RP den Gefangenentransporter zu verlassen,
  • grundlos zu schreien,
  • den Transport mutwillig zu stören.

Verstöße werden in jedem Fall mit einem Fraktions Warn sowie einem 48h-Bann der betroffenen Personen geahndet.

Bei unnötigen Provokationen durch Mitglieder der Staatsfraktionen, erhalten diese einen 24h Bann.

§3.10
Combat Logging
Das Verlassen des Servers während eines aktiven Raubes oder einer laufenden Situation ist verboten.
§3.11
Haft

Die Maximale Haftzeit beträgt 60 Hafteinheiten. Sollte die Fraktion einen Status von Gefährder oder höher haben, so darf die maximale Zeit im Rahmen dieses Regelwerks überschritten werden.

Beim Antreten der Haft sind alle Gegenstände, die eine Eigen- oder Fremdgefährdung im SG nicht ausschließen, zu beschlagnahmen. Diese müssen nicht zurückgegeben werden.

Die Haftzeit kann nur durch das DOJ im Rahmen seiner Befugnisse oder Behördenleitung verkürzt werden.

§3.12
Restart/Cooldown

Ein Raub unabhängig von der Art oder Geiselnahmen, größere Aktionen sowie Umfangreiche Handlungsstränge dürfen bis 30 min vor einem und bis 10 min nach einem Serverrestart nicht stattfinden. Handlungsstränge ohne eine mögliche Eskalation durch ein Schussgefecht (Treffen mit Fraktionen im Großen Stil) mit dem Fokus auf einen kommunikativen Austausch sind gestattet.

Ein Cooldown nach einem Bankraub/Human Labs beträgt für die Partei, die den Raub gestartet hat 3 Stunden.

Abschnitt IV

Raids und Razzien

§4.1
Fraktionsraids
Raids gegen andere Fraktionen sind ausschließlich mit vorheriger Genehmigung der Fraktionsverwaltung zulässig.
§4.2
Definition Raid
Als Raid gilt das koordinierte Betreten eines Grundstücks, Anwesens oder Hoods durch mindestens fünf Personen gegen den Willen der dort ansässigen Fraktion.
§4.3
Cooldown
Zwischen zwei Raids gegen dieselbe Fraktion müssen mindestens 24 Stunden liegen.
§4.4
Polizeiliche Razzien
Razzien staatlicher Behörden bedürfen ebenfalls einer Genehmigung.
§4.5
Cooldown Razzien
Eine Fraktion darf höchstens alle vier Tage Ziel einer Razzia werden.
§4.6
Auswirkungen einer Razzia
Eine erfolgreiche Razzia kann den Bestand der betroffenen Fraktion vollständig zurücksetzen.
§4.7
Unerlaubte Raids
Nicht genehmigte Raids oder Razzien stellen einen schwerwiegenden Regelverstoß dar und beinhalten einen direkten reset aus dem Stufensystem, sowie einem Fraktionswarn.
§4.8
LSPD-Raids
Großrazzien des LSPD/ LSSD gegen Fraktionen dürfen höchstens alle fünf Tage stattfinden und müssen von der Serverleitung genehmigt werden.
Abschnitt V

Fraktions-Roleplay

§5.1
Hochwertiges Roleplay

Fraktionen haben dauerhaft hochwertiges und realistisches Roleplay zu fördern.

Reines Gewinnen ("Win-RP") ist untersagt.

§5.2
New-Life-Rule

Nach dem Tod gelten die allgemeinen Serverregeln zur New-Life-Rule.

Missbrauch führt zu entsprechenden Sanktionen.

§5.3
OOC-Einfluss
OOC-Konflikte dürfen niemals IC ausgespielt werden.
§5.4
Respekt

Fraktionsleiter und Mitglieder haben sich gegenseitig respektvoll zu behandeln.

Beleidigungen, Hetze oder toxisches Verhalten können unabhängig vom eigentlichen RP sanktioniert werden.

§5.5
Fraktionswechsel
Ein Wechsel zwischen Fraktionen darf nicht zum Umgehen von Sanktionen oder Cooldowns genutzt werden.
Abschnitt VI

Sanktionen

§6
Sanktionsmaßnahmen

Je nach Schwere des Verstoßes können unter anderem folgende Maßnahmen ausgesprochen werden:

  • Fraktionswarn (cooldown 2 Wochen)
  • Reset des Fraktions-Stufensystems
  • Ausschluss einzelner Mitglieder
  • Zwangsweise Neubesetzung der Fraktionsleitung
  • Vorübergehende Sperrung der Fraktion
  • Auflösung der Fraktion
  • Temporärer oder permanenter Bann einzelner Spieler

Die Fraktionsverwaltung behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen von diesem Regelwerk abzuweichen, sofern dies der Fairness, dem Roleplay oder der Serverqualität dient.

Abschnitt VII

Stufensystem

§7
Stufen und Belohnungen
  • Stufe I: Nach Gründung 2 Wochen -> Keine Prämie
  • Stufe II: Nach Gründung 4 Wochen -> Gratis Tuning für ein Fahrzeug pro Mitglied
  • Stufe III: Nach Gründung 6 Wochen -> Erhalt einer Waffenlieferung im Wert von 100.000$.
  • Stufe IV: Nach Gründung 9 Wochen -> Erhalt einer Warn zurücksetzung
  • Stufe V: Nach Gründung 12 Wochen -> Erhalt eines Gratis-Fahrzeugs aus dem Fahrzeugshop für die Fraktionsgarage.
Abschnitt VIII

Status

§8
Fraktions-Status

Jede Fraktion erhält einen Status. Dieser ist in 3 Kategorien eingeteilt:

  • Normaler Status: Keine zusatz befugnis
  • Gefährder Status: (max 2 Wochen) -> Sicherstellung aller Mitgeführter Gegenstände (egal ob relevant oder nicht) + Hafteinheiten werden um jeweils 15 Hafteinheiten erhöht
  • Terror-Status: (max 1 Woche) -> Revoke aller Lizenzen bei Inhaftierung und Erhöhung der Haftzeit um 25 Hafteinheiten.

Ein Status kann nur durch die Frakverwaltung erteilt oder revoked werden.

Abschnitt IX

Bündnisse

§9.1
Allg. Bestimmungen
  • Ein Bündnis muss bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden.
  • Ein Bündnis bezeichnet eine Allianz zwischen 2 Fraktionen.
  • Ein Bündnis darf aus max. 2 Fraktionen bestehen.
  • Ein Bündnis bezeichnet das bewusste und gewollte Zusammenwirken zwischen 2 Fraktionen, um den Einfluss beider Fraktionen zu steigern.
  • Ein Bündnis kann auch mittels eines Vertrages bestehen, bei dem eine Fraktion ein Bündnis durch Geldmittel abschließt.
  • Ein Bündnis ist auf maximal 2 Wochen begrenzt.
  • Fraktionen mit dem Status Gefährder oder Terror ist die Möglichkeit zur Bündnisschließung verwehrt.
§9.2
Bildung eines Bündnisses

Bei dem Antrag/schließung eines Bündnisses müssen beide Fraktionen schriftlich festhalten:

  • Ziel des Bündnisses (Grundidee)
  • Bezahlung (Wenn durch Vertrag bezahlung erfolgt)
  • Im Bündnis enthaltene Erfolge (Einnahme von Routen etc.)
  • Dauer des Bündnisses
  • Erkennungsmerkmal
§9.3
Fraktionen
Die Möglichkeit zur Schließung eines Bündnisses besteht nur für kriminelle und/oder neutrale Fraktionen. Kombinationen sind möglich. Staatliche Fraktionen befinden sich in einem dauerhaften Bündnis.
§9.4
Aktionen

Für die Dauer eines Bündnisses ist die Regel aus §1.3 aufgehoben. Die maximale Einsatzstärke beträgt 35 Mitglieder.

Fraktionen im Bündnis ist es gestattet, zusammen Großaktionen zu starten und als eine Fraktion zu agieren. Hierbei besteht jedoch die Pflicht auf ein Erkennungsmerkmal, das die Bündnis Fraktionen dauerhaft in der Aktion verwendet. Sollte das Erkennungsmerkmal (gilt auch für Fahrzeuge) nicht nach §1.5 getragen werden, so handelt es sich um einen Verstoß nach §1.11.

§9.5
Verträge
Fraktionen können ein Bündnis auch mittels eines Vertrages unter der Beteiligung von Geldmitteln schließen, um eine Zusammenarbeit zu ermöglichen. Hierbei besteht keine Obergrenze für die Höhe der gezahlten Mittel.
§9.6
Ausstieg
Ein Ausstieg einer Fraktion aus dem Bündnis ist jederzeit möglich. Der Ausstieg tritt jedoch erst nach Ankündigung und unter bestätigung der Frakverwaltung in Kraft. Ein Ausstieg in einer laufenden RP Situation ist nicht möglich.
§9.7
Status
Sollte eine Fraktion im Rahmen der Bündnis Laufzeit eine Erhöhung des Status erhalten, so läuft das Bündnis unmittelbar nach Erhalt des neuen Status aus.
§9.8
Cooldown
Nach Auslaufen eines Bündnisses besteht kein Cooldown für die Beantragung eines neuen Bündnisses.
§9.9
Fraktionsverwaltung
Die Frakverwaltung behält sich die Ablehnung eines Bündnisses jederzeit vor, sollte ein Bündnis den Spielverlauf des Servers in eine Unfaire Richtung beeinflussen.
Hinweis

Mit dem Betreten des Servers erklärt sich jeder Spieler mit diesem Regelwerk einverstanden. Unwissenheit schützt nicht vor Sanktionen. Regelwerksänderungen sind jederzeit möglich und werden angekündigt.

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