Mach dich mit den Regeln vertraut, bevor du auf Envy Roleplay loslegst. Unwissenheit schützt nicht vor Sanktionen.
Hat eine Fraktion die maximale Mitgliederzahl erreicht, kann nach Genehmigung durch die Fraktionsverwaltung oder Serverleitung eine Untergruppierung (UG) gegründet werden.
Dabei gilt:
Eine Handlung gilt als Fraktionsaktion, sobald mindestens vier Mitglieder derselben Fraktion gemeinsam agieren.
Erst ab diesem Zeitpunkt können Verstöße der gesamten Fraktion zugerechnet werden.
Jede Fraktion muss durch ein einheitliches Oberteil oder ein eindeutig erkennbares Kleidungsstück identifizierbar sein.
Das Kleidungsstück muss während Fraktionsaktionen dauerhaft getragen werden.
Verstöße können mit folgenden Sanktionen geahndet werden:
Spieler ohne Fraktionszugehörigkeit dürfen sich zu maximal sechs Personen zusammenschließen.
Größere organisierte Gruppierungen gelten als Fraktion und müssen offiziell genehmigt werden.
Die Fraktionsleitung trägt die Verantwortung für das Verhalten ihrer Mitglieder.
Wiederholte Verstöße einzelner Mitglieder können als Organisationsverschulden gewertet werden.
Eine Fraktion darf nur maximal gegen eine Opponierende Fraktion kämpfen. Alle staatlichen Fraktionen zählen als eine Fraktion.
Eine Beteiligung durch "ich wurde angeschossen" o.ä. ist untersagt. Fraktionen haben sich von Schuss Gefechten zwischen 2 Fraktionen fernzuhalten. Sollte eine Fraktion eine Drittpartei wissentlich und gewollt anschießen, um eine Beteiligung zu erzwingen, so ist diese dazu befugt sich zu verteidigen. Eine bewusste und gewollte provokation einer erzwungenen Beteiligung ist untersagt.
Fraktionen dürfen ausschließlich durch:
aufgelöst werden.
Eine Auflösung einer Fraktion durch o.g. Punkte ist nur der Fraktionsverwaltungsleitung gestattet.
Die Fraktionsverwaltung entscheidet über Sanktionen nach pflichtgemäßem Ermessen.
Bei Unstimmigkeiten kann Beschwerde bei der Leitung der Fraktionsverwaltung eingelegt werden.
Verhandlungen dienen dem Roleplay.
Realistische Forderungen sind grundsätzlich ernsthaft zu prüfen.
Nach jeder max. 2 gestellten Forderungen muss mindestens eine Geisel freigelassen werden.
Geschieht dies nicht, ist der Verhandlungsführer berechtigt, die Verhandlungen abzubrechen. Fail-RP-Sanktionen gegenüber den Staatsfraktionen entfallen in diesem Fall.
Missbrauch dieser Regel kann mit einer administrativen Fraktionsentlassung sowie einem Bann bis zu zwei Wochen geahndet werden.
Wird ein freier Abzug zugesichert, ist diese Zusage bindend.
Die Staatsfraktionen dürfen beim Einstieg in Fahrzeuge kein Feuer eröffnen.
Eine anschließende Verfolgungsfahrt ist ausdrücklich erlaubt. Diese darf erst nach 10 Sekunden nach beginn der Fahrt der Opponierenden Fraktion beginnen.
Auch Staatsfraktionen sind verpflichtet, Verhandlungen fair und roleplayorientiert zu führen.
Bewusste Sabotage oder mangelnde Kooperation kann mit einem Staatsfraktionswarn geahndet werden.
Zivile Räube dürfen von maximal vier Personen durchgeführt werden.
Auch diese Gruppen müssen eindeutig erkennbar auftreten.
Nach einem gescheiterten Raub ist es untersagt:
Verstöße werden in jedem Fall mit einem Fraktions Warn sowie einem 48h-Bann der betroffenen Personen geahndet.
Bei unnötigen Provokationen durch Mitglieder der Staatsfraktionen, erhalten diese einen 24h Bann.
Die Maximale Haftzeit beträgt 60 Hafteinheiten. Sollte die Fraktion einen Status von Gefährder oder höher haben, so darf die maximale Zeit im Rahmen dieses Regelwerks überschritten werden.
Beim Antreten der Haft sind alle Gegenstände, die eine Eigen- oder Fremdgefährdung im SG nicht ausschließen, zu beschlagnahmen. Diese müssen nicht zurückgegeben werden.
Die Haftzeit kann nur durch das DOJ im Rahmen seiner Befugnisse oder Behördenleitung verkürzt werden.
Ein Raub unabhängig von der Art oder Geiselnahmen, größere Aktionen sowie Umfangreiche Handlungsstränge dürfen bis 30 min vor einem und bis 10 min nach einem Serverrestart nicht stattfinden. Handlungsstränge ohne eine mögliche Eskalation durch ein Schussgefecht (Treffen mit Fraktionen im Großen Stil) mit dem Fokus auf einen kommunikativen Austausch sind gestattet.
Ein Cooldown nach einem Bankraub/Human Labs beträgt für die Partei, die den Raub gestartet hat 3 Stunden.
Fraktionen haben dauerhaft hochwertiges und realistisches Roleplay zu fördern.
Reines Gewinnen ("Win-RP") ist untersagt.
Nach dem Tod gelten die allgemeinen Serverregeln zur New-Life-Rule.
Missbrauch führt zu entsprechenden Sanktionen.
Fraktionsleiter und Mitglieder haben sich gegenseitig respektvoll zu behandeln.
Beleidigungen, Hetze oder toxisches Verhalten können unabhängig vom eigentlichen RP sanktioniert werden.
Je nach Schwere des Verstoßes können unter anderem folgende Maßnahmen ausgesprochen werden:
Die Fraktionsverwaltung behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen von diesem Regelwerk abzuweichen, sofern dies der Fairness, dem Roleplay oder der Serverqualität dient.
Jede Fraktion erhält einen Status. Dieser ist in 3 Kategorien eingeteilt:
Ein Status kann nur durch die Frakverwaltung erteilt oder revoked werden.
Bei dem Antrag/schließung eines Bündnisses müssen beide Fraktionen schriftlich festhalten:
Für die Dauer eines Bündnisses ist die Regel aus §1.3 aufgehoben. Die maximale Einsatzstärke beträgt 35 Mitglieder.
Fraktionen im Bündnis ist es gestattet, zusammen Großaktionen zu starten und als eine Fraktion zu agieren. Hierbei besteht jedoch die Pflicht auf ein Erkennungsmerkmal, das die Bündnis Fraktionen dauerhaft in der Aktion verwendet. Sollte das Erkennungsmerkmal (gilt auch für Fahrzeuge) nicht nach §1.5 getragen werden, so handelt es sich um einen Verstoß nach §1.11.
Mit dem Betreten des Servers erklärt sich jeder Spieler mit diesem Regelwerk einverstanden. Unwissenheit schützt nicht vor Sanktionen. Regelwerksänderungen sind jederzeit möglich und werden angekündigt.
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